Was sich ändert
Seit dem 4. September steht fest: Ohne das neue Beitragssatzstabilisierungsgesetz wäre die Vergütung 2027 um 4,42 Prozent gestiegen – jetzt sind es höchstens 3,42 Prozent. Der Vergütungsdeckel gilt bis 2029.
Zusätzlich ist die Pauschale für die Blankoverordnung seit Ende Juli entfallen. Ab Januar zahlen Patientinnen und Patienten außerdem 15 statt bisher 10 Euro je Verordnung.
Was bedeutet das konkret für Ihre Praxis – und wo gibt es trotz des Vergütungsdeckels noch Spielraum?
Das erwartet Sie in 60 Minuten
- welche Regelungen des neuen Gesetzes tatsächlich auf Physiotherapiepraxen zukommen
- welche Kennzahl der Vergütungsdeckel nicht erreicht – und wie Sie diese selbst berechnen können
- wie viel Ihrer bezahlten Therapeutenstunden tatsächlich am Patienten ankommt
- wie stark Ihr Umsatz überhaupt von der GKV-Vergütung abhängt
- zwei Fallbeispiele mit echten Zahlen – und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben
Ihr Referent
Ewald Schliep
Praxisinhaber und Berater bei DS Mountain, Vorstand der Physio AG. Er kennt die Zahlen einer Physiotherapiepraxis aus eigener Erfahrung – und zeigt, wo trotz Deckel noch Spielraum liegt.
Jetzt kostenlos anmelden
Für Inhaberinnen und Inhaber von Physiotherapiepraxen. Nach der Anmeldung erhalten Sie sofort eine E-Mail mit dem Teams-Link und einem Kalendereintrag.
