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GKV-Spargesetz: Vergütung gedeckelt bis 2029 – was Ihrer Praxis bleibt

Die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen darf 2027 höchstens um 3,42 Prozent steigen. Doch die Kosten Ihrer Praxis halten sich nicht an diese Grenzen.

  • WannMittwoch, 28. Oktober 2026, 19:00 Uhr
  • WoOnline über Microsoft Teams
  • Dauer60 Minuten
  • KostenKostenlos
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Was sich ändert

Seit dem 4. September steht fest: Ohne das neue Beitragssatzstabilisierungsgesetz wäre die Vergütung 2027 um 4,42 Prozent gestiegen – jetzt sind es höchstens 3,42 Prozent. Der Vergütungsdeckel gilt bis 2029.

Zusätzlich ist die Pauschale für die Blankoverordnung seit Ende Juli entfallen. Ab Januar zahlen Patientinnen und Patienten außerdem 15 statt bisher 10 Euro je Verordnung.

Was bedeutet das konkret für Ihre Praxis – und wo gibt es trotz des Vergütungsdeckels noch Spielraum?

Das erwartet Sie in 60 Minuten

Ewald Schliep

Ihr Referent

Ewald Schliep

Praxisinhaber und Berater bei DS Mountain, Vorstand der Physio AG. Er kennt die Zahlen einer Physiotherapiepraxis aus eigener Erfahrung – und zeigt, wo trotz Deckel noch Spielraum liegt.

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